Vertragsrecht
Das Vertragsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für eine Vielzahl von Verträgen. Gesetzliche Regelungen zu einzelnen Vertragstypen sowie allgemeine Regelungen, die auf verschiedene Vertragsverhältnisse anwendbar sind, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Nicht selten kommt es dazu, dass vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht wie gewünscht erfüllt werden oder es bereits im Zuge der Anbahnung eines Vertrages zu Pflichtverletzungen aus dem jeweiligen Schuldverhältnis kommt. In solchen Fällen zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf, um Ihre vertraglichen Ansprüche durchzusetzen oder auch gegen Sie geltend gemachte Forderungen aus einem Vertragsverhältnis abzuwehren.
Wir unterstützen Sie dabei u.a. in folgenden vertragsrechtlichen Angelegenheiten:
- Rechtliche Beratung bei der Erstellung von Verträgen
- Prüfen von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Zustandekommen von Verträgen
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
- Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen
- Beantragung von Mahnbescheiden und Zwangsvollstreckung
- Fragen der Geschäftsfähigkeit im Hinblick auf die Wirksamkeit von Verträgen
- Möglichkeiten sich von Verträgen zu lösen, z.B. durch Rücktritt oder Anfechtung
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Überprüfung von Gewährleistungsansprüchen, z.B. aus Kauf-oder Werkvertrag
Ihr Ansprechpartner
Mario Lamberty
RechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht