Erbrecht 

In unserem Schwerpunktgebiet des Erbrechts helfen wir Ihnen bereits unmittelbar nach dem Erbfall bei der Frage, ob Sie die Erbschaft ausschlagen oder annehmen sollten. Wenn Sie über den Erblasser und/oder den Nachlass keine oder nur sehr wenige Kenntnisse haben, machen wir für Sie die entsprechenden Auskunftsansprüche geltend und holen bei verschiedenen Stellen die erforderlichen Auskünfte ein.

Zudem setzten wir Ihren Pflichtteilsanspruch durch oder wehren unberechtigte Pflichtteilsansprüche ab. Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung innerhalb einer Erbengemeinschaft und helfen Ihnen bei der Auflösung der Erbengemeinschaft. Wir gestalten Ihr Testament oder Ihre lebzeitige Vermögensübertragung (vorweggenommene Erbfolge).  

Wir unterstützen Sie z.B. in folgenden Angelegenheiten:

  • Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche
  • Anfechtung einer Erbschaftsannahme
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbenhaftung – Beschränkung auf den Nachlass
  • Erbvertrag - Gestaltung
  • Patientenverfügung
  • Prozessvertretung
  • Testament – Gestaltung, Auslegung und Anfechtung
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Vorsorgevollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge

Ihr Ansprechpartner

Dr. jur. Jan-Freerk Müller

Dr. jur. Jan-Freerk Müller

Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Rastede
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

 

Ihre Ansprechpartnerin

Wiebke Schwab

Wiebke Schwab

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht