Versicherungsrecht

Die Vielfalt der im Alltag drohenden Schadenfälle macht es sowohl für Unternehmer als auch für Privatleute erforderlich, Versicherungsverträge abzuschließen. Teilweise, so insbesondere im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, bestehen Pflichtversicherungen, andere Versicherungen werden auf freiwilliger Basis abgeschlossen.

Nicht selten kommt es jedoch im Schadensfalle zu Problemen bei der Inanspruchnahme der abgeschlossenen Versicherung. Häufig wird durch den Versicherer thematisiert, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt und, sofern dies bejaht wird, ob und in welchem Umfang der Versicherer tatsächlich zu leisten hat. Angesichts der hoch komplexen Regelungswerke, die viele Versicherer in ihren Versicherungsverträgen vereinbaren, ist eine kompetente juristische Beratung und ggf. Vertretung oft unerlässlich. Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

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Dennis Caspers

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