Familienrecht
Im Familienrecht sind u.a. die mit der Trennung und Scheidung einhergehenden rechtlichen Fragestellungen geregelt. Sowohl bei Eheleuten als auch bei eingetragenen Lebenspartnern stellen sich nicht selten im Rahmen der Trennung und Scheidung Fragen des Unterhaltsrechts, des Sorgerechts, des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung.
Ansprüche, die aus diesen jeweiligen Teilbereichen des Familienrechts resultieren, machen wir für Sie geltend oder wehren sie ggf. ab. Dabei sind wir uns allerdings auch stets des Umstandes bewusst, dass mit einer Trennung oft auch eine belastende Lebenssituation einhergeht, die eine besondere Sensibilität für die Anliegen unserer Mandanten erfordert, so dass wir uns auch abseits der eigentlichen rechtlichen Fragestellungen Zeit nehmen, um uns Ihren Anliegen umfassend zu widmen. Stets richten wir unser Augenmerk auch darauf, möglichst auf gütliche Vereinbarungen hinzuwirken, damit die ohnehin alles andere als einfache Trennungssituation nicht zusätzlich belastet wird.
Wir unterstützen Sie z.B. in folgenden Angelegenheiten:
- Kindesunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Wohnungszuweisung
- Hausratsaufteilung
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Sonstige Familiensachen
Ihr Ansprechpartner
Mario Lamberty
RechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Wiebke Schwab
RechtsanwältinFachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht