Medizinrecht
Nicht jede ärztliche Behandlung verläuft erfolgreich und nicht selten stellt sich die Frage, ob der behandelnde Arzt bei der Behandlung einen Fehler begangen hat, also der zwischen Arzt und Patient geschlossene Behandlungsvertrag durch den Arzt fehlerhaft erfüllt worden ist. Das Medizinrecht behandelt sodann die Frage, welche zivilrechtlichen Folgen aus einer solchen fehlerhaften Behandlung resultieren. Liegt überhaupt ein Behandlungsfehler vor und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Patient Schmerzensgeld- und weitere Schadensersatzansprüche geltend machen kann? Gab es vor Ausführung der Heilbehandlung durch den Arzt eine umfassende Aufklärung des Patienten? Hätten alternative Heilbehandlungen, die unter Umständen weniger risikoreich aber ebenso erfolgversprechend gewesen wären, bestanden?
All dies sind Fragen, die sich in Zusammenhang mit dem Medizinrecht stellen und es einem Geschädigten nicht einfach machen, seine Ansprüche durchzusetzen. Eine kompetente juristische Beratung und Vertretung ist daher in vielen Fällen unerlässlich, damit Patienten zu ihrem Recht kommen.
Ihr Ansprechpartner
Mario Lamberty
RechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht