Gewährleistungsrecht

Der Begriff der Gewährleistung umfasst die Mängelhaftung, sei es für Sachmängel oder Rechtsmängel. Die Gewährleistung ist somit ein gesetzlicher Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer bei einem Kaufvertrag und dem Besteller gegenüber einem Unternehmer beim Werkvertrag.

Im Rahmen der Gewährleistung können verschiedene Mängelrechte geltend gemacht werden, wie beispielsweise ein Anspruch auf Nacherfüllung, das Rücktrittsrecht, das Recht auf Minderung, Ansprüche auf Schadensersatz sowie Ansprüche auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Häufig sind im Rahmen von Verträgen Haftungsausschlüsse vereinbart, welche die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten erschweren sollen. Wir überprüfen, sei es für Sie als Unternehmer oder als Privatperson, ob solche Gewährleistungsausschlüsse wirksam in einen Vertrag einbezogen sind und welche Möglichkeiten es gibt, einen Gewährleistungsausschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu vereinbaren.

Ein zentraler Punkt des Gewährleistungsrechts ist zudem die Frage der Beweislast. Lag ein Mangel schon bei Übergabe der Kaufsache vor? Ist die Abnahme eines von einem Unternehmer hergestellten Werkes bereits erfolgt?

Oftmals muss bewiesen werden, ob ein Mangel an sich vorliegt und dass der behauptete Mangel von Beginn an vorhanden war. Bei einem Vertrag, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft (Verbrauchsgüterkauf), gilt beispielsweise für ab dem 01.01.2022 geschlossene Kaufverträge eine Beweislastumkehr dahingehend, dass in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe der Kaufsache grundsätzlich vermutet wird, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang, also bei Übergabe der Kaufsache, mangelhaft gewesen ist. Der Verkäufer hat in diesem Falle zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Viele Grundsätze haben jedoch auch entsprechende Ausnahmen.

Wir beraten Sie daher gerne umfassend im Hinblick auf Ihre Gewährleistungsrechte und sind Ihnen dabei behilflich, diese sowohl außergerichtlich als auch erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen. Dabei stellen sich auch häufig Fragen zur Verjährung und weiteren Thematiken, die im Gewährleistungsrecht zu beachten sind.

Unsere Erfahrung auf dem Bereich des Gewährleistungsrechts geben wir sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen weiter und versuchen für Sie die in Ihrem Fall jeweils bestmögliche Lösung zu erreichen.

Ihr Ansprechpartner

Mario Lamberty

Mario Lamberty

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht