Angebot für Inkassoverfahren

Liquidität ist die Grundlage Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Diese setzt jedoch voraus, dass erbrachte Leistungen von Ihren Auftraggebern termingerecht bezahlt werden. Geschieht dies trotz Mahnung nicht, versuchen Unternehmen häufig selbst die Forderungen zunächst durch ein außergerichtliches und sodann durch ein gerichtliches Mahnverfahren zu realisieren.

Dies ist jedoch unwirtschaftlich, denn ein eigenes innerbetriebliches Mahnwesen verursacht erhebliche Personal- und Sachmittelkosten, die der Schuldner nach geltender Rechtslage nicht zu tragen hat.

Der anwaltliche Forderungseinzug durch unsere Kanzlei ist dagegen in jeder Hinsicht vorteilhafter. Hier hat der Schuldner die Kosten unserer Beauftragung im Erfolgsfall vollständig zu tragen. Jährliche Fixkosten wie Mitgliedschaftsbeiträge o. ä. sowie Erfolgshonorare fallen bei uns nicht an.  Erweist sich im Einzelfall trotz Ausschöpfung aller wirtschaftlich vertretbarer Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten die Forderung aufgrund bestehender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners als nicht realisierbar, fällt lediglich eine vorab zu vereinbarende Negativpauschale zuzüglich Auslagen (beispielsweise Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten) und Mehrwertsteuer an.

Da Sie Auslagen wie Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten auch bei eigenen Beitreibungsbemühungen selbst tragen müssen und die Mehrwertsteuer im Wege des Vorsteuerabzuges geltend machen können, wird sich Ihr Kostenrisiko auf die Zahlung einer verhältnismäßig geringen Negativpauschale beschränken.

Zu diesen Konditionen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

  • Prüfung Ihrer Forderung und Beratung über die Vorgehensweise
  • Einholung schuldnerbezogener Auskünfte
  • Außergerichtliche Tätigkeit
  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens
  • Überwachung Ihrer Forderung nach erfolgter Titulierung

Darüber hinaus bietet die Beauftragung unserer Kanzlei zahlreiche weitere Vorteile:

  • Sie werden von der Auftragserteilung über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung betreut
  • Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner in unserer, in räumlicher Nähe gelegenen Kanzlei
  • Schnelle Bearbeitung durch Einleitung rechtlicher Schritte innerhalb von 24 Stunden
  • Individuelle Benachrichtigung über den jeweiligen Stand des Beitreibungsverfahrens
  • Volle Kostenkontrolle durch von vornherein feststehende Konditionen
  • Keine doppelten Kosten wie bei separater Beauftragung eines Inkassounternehmens und Rechtsanwaltes
  • Sie zahlen keine Aufnahme- oder Jahresgebühr, keinen Mitgliedsbeitrag und keine Erfolgsbeteiligung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben genannten Konditionen nicht gelten, wenn eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Schuldner erfolgt, da wir in diesem Fall aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, die gesetzlich festgelegten Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

Die Einleitung eines streitigen gerichtlichen Verfahrens wird jedoch stets nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen erfolgen, sodass Sie stets die volle Kostenkontrolle behalten.

Sofern unser Angebot Ihr Interesse findet, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Dennis Caspers

Dennis Caspers

Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Westerstede
Fachanwalt für Verkehrsrecht