Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen zwei rechtlich gleichgestellten Subjekten, nämlich natürlichen und juristischen Personen. Es befasst sich also mit den Rechtsverhältnissen von Privatpersonen/Bürgern und Unternehmen. Synonym für den Begriff des Zivilrechts wird daher auch oftmals die Bezeichnung Privatrecht oder bürgerliches Recht verwendet.
Die gesetzlichen Vorschriften des Zivilrechts finden sich deshalb im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieses gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
Im Allgemeinen Teil des BGB finden sich dabei generelle Gesetzesnormen, die auf viele Rechtsverhältnisse Anwendung finden, wie beispielsweise Regelungen zur Geschäftsfähigkeit, zur Stellvertretung oder zur Verjährung.
Sodann finden sich gesetzliche Vorgaben zum Recht der Schuldverhältnisse, wobei insbesondere einzelne Schuldverhältnisse im Detail in bestimmten Vorschriften geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise das Kaufvertragsrecht, rechtliche Regelungen zu Darlehensverträgen, zur Schenkung, zum Miet- und Pachtvertrag, das Dienst- und Werkvertragsrecht oder auch das Reiserecht.
Im BGB sind weiter Vorschriften zu ungerechtfertigten Bereicherung verankert. Ferner können im Rahmen der gesetzlichen Schuldverhältnisse beispielsweise Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verletzung eines bestimmten Rechtsguts oder Unterlassungsansprüche hergeleitet werden.
Weiter umfasst das BGB das Sachenrecht, das Familien- und das Erbrecht.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf den gesamten Gebieten des Zivilrechts tätig, sodass Sie diesbezüglich eine umfassende Beratung und Vertretung erwarten können. Des Weiteren können Sie in einzelnen Rechtsgebieten des bürgerlichen Rechts auch eine Spezialisierung unserer Kanzlei voraussetzen, was sich insbesondere anhand der verschiedenen Fachanwaltstitel unserer Rechtsanwälte zeigt.
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Mario Lamberty
RechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht