Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist so alltagsbezogen wie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, unabhängig davon, ob es sich um die Anmietung oder Vermietung privat genutzten Wohnraumes oder gewerblich genutzter Räumlichkeiten handelt.

Gerade im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes sind Gesetzgebung und Rechtsprechung überaus aktiv. Gesetzesänderungen sowie Änderungen in der Rechtsprechung sind oft für den juristischen Laien kaum überschaubar.

Bei mietrechtlichen Problemen ist daher eine kompetente juristische Vertretung und Beratung unerlässlich. Mietrechtliche Vertragsgestaltung sowie mietrechtliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gehören zu unserem Tagesgeschäft. Wir vertreten und beraten daher Mieter wie auch Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.

Das Wohnungseigentumsrecht ist nicht minder anspruchsvoll. Bei der Durchsetzung eigener Interessen wie auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen im Rahmen eines Wohnungseigentumsverhältnisses sind zahlreiche besondere Regelungen zu beachten, die auch hier eine umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung unentbehrlich machen.

Ihr Ansprechpartner

Mario Lamberty

Mario Lamberty

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht