Verkehrsrecht

Vollkommen zu Recht empfiehlt nicht nur der Deutsche Anwaltverein, Unfallschäden stets unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe regulieren zu lassen. Das Schadensersatzrecht, insbesondere im Rahmen des Verkehrsunfallrechtes, hat aufgrund einer geradezu als ausufernd zu bezeichnenden Einzelfallrechtsprechung eine Komplexität erreicht, die es dem Einzelnen nahezu unmöglich macht, seine ihm anlässlich eines Verkehrsunfalles erwachsenen Ansprüche umfassend und erschöpfend geltend zu machen. Die Vielzahl der zum Verkehrsunfallrecht ergangenen Urteile führt letztlich dazu, dass den einzelnen Schadenspositionen, die ein Geschädigter geltend zu machen beabsichtigt, immer auch Gegenargumente entgegengehalten werden können, auf die es in juristisch kompetenter Art und Weise zu reagieren gilt. Bei alledem ist es einem aufgrund eines Verkehrsunfalles Geschädigtem unbenommen, sich zur Durchsetzung seiner Ansprüche eines Rechtsanwaltes zu bedienen, zumal die Kosten der anwaltlichen Vertretung von dem Anspruchsgegner zu tragen sind. Bei alledem darf auch nicht verkannt werden, dass eine umfassende Verkehrsunfallregulierung nahezu nie durch Absendung eines einzigen Briefes erledigt werden kann. Oftmals ist eine umfangreiche Korrespondenz zu führen. Führt ein Geschädigter diese selbst, wird er für seinen Zeitaufwand nicht entschädigt.

Wir übernehmen daher für unsere Mandanten die gesamte außergerichtliche und notwendigenfalls gerichtliche Korrespondenz und die umfassende Abwicklung eines Schadensfalles.

Aber auch außerhalb des Verkehrsunfallrechtes können sich verkehrsrechtliche Probleme stellen, etwa dann, wenn es um die Abwehr eines Bußgeldbescheides oder aber um die Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren geht. Auch hier sind wir selbstverständlich für Sie tätig.

Ihr Ansprechpartner

Dennis Caspers

Dennis Caspers

Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Westerstede
Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Ihr Ansprechpartner

Mario Lamberty

Mario Lamberty

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht